Gasthof BERGLIFT GmbH
Bundesstraße 252
A-5630 Bad Hofgastein+43 6432 85044info@skigastein.at
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 GELTUNGSBEREICH
- Verträge von SKIRENTAL „BERGLIFT“, Gasthof Berglift GmbH., Bundesstr. 252, A‐5630 Bad Hofgastein, Österreich, Tel +43 (0) 6432 / 85044, E‐Mail: INFO@SKIGASTEIN.AT, Umsatzsteuer‐Identifikationsnr. ATU 77190709 (nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet), die mit Dritten (nachfolgend als „Mieter“ bezeichnet) über diese Internetseite zwecks Vermietung von Ski‐Zubehör zustande kommen, werden nur unter den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
- Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.
§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
- Die Produktbeschreibungen auf Online Portalen und auf der Webseite des Vermieters stellen keine verbindlichen Angebote zum Vertragsabschluss dar. Sie stellen hingegen eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Mieter dar.
- Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Darstellung auf der Internetseite des Vermieters mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
- Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf (5) Tagen annehmen, indem er dem Mieter ein Bestätigungsschreiben übermittelt oder indem er seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllt; im ersten Fall ist der Zugang der Annahmeerklärung maßgeblich, im letztgenannten der Zugang der Mietsache beim Kunden. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter und endet mit dem Ablauf des fünften (5.) Tages, der auf die Absendung des Angebots folgt.
- Erfolgt innerhalb der Frist keine Annahme durch den Vermieter, dann gilt dies als Ablehnung des Angebots. Der Mieter ist in diesem Fall dann nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden. Andernfalls ist der Mieter an seine Willenserklärung für die Dauer von zwei (2) Wochen ab Absenden seiner Bestellung durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß § 6 dieser AGB.
- Bei Onlinebuchungen können etwaige Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur‐ und Mausfunktionen (z.B. über den „Zurück“‐Button des Browsers bzw. mit Hilfe der Buttons „zurück“ und „weiter“) korrigiert werden. Artikel, die sich bereits im Warenkorb befinden, können durch Anklicken des Mülltonnen‐Symbols („löschen“) wieder aus dem Warenkorb nehmen. Eingabefehler können auch dadurch berichtigt werden, dass der Bestellvorgang, z.B. durch Schließen des Browserfensters, abgebrochen und ggf. von vorn gestartet wird. Nach Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ ist eine Korrektur durch den Mieter selbst nicht mehr möglich. Es können dann jedoch durch Übersendung einer E-Mail-Korrekturwünsche übermittelt oder das Widerrufsrecht ausgeübt werden.
- Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung seiner Bestellung inkl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. per E‐Mail) zugeschickt.
- Der vom Mieter im Auftrag genannte Abholtermin wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters per E‐Mail verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Mietzeiten von über einem (1) Monat ist die Miete für den ersten (1.) Monat im Voraus und für die Folgemonate jeweils bis zum dritten (3.) Werktag eines jeden Monats zu entrichten. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.
- Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Vermieters gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters können jederzeit auf seinen Internetseiten eingesehen werden. Die Bestelldaten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter per E‐Mail zugesandt. Nach Abschluss der Bestellung sind die Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
- Bucht der Mieter nicht im Voraus bzw. Online so gibt er seine Daten beim Check-in vor Ort ein und bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Beleg die Richtigkeit der eingegebenen Daten.
§ 3 ÜBERGABE DER MIETSACHE
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
- Der Mieter kann bereits ab 15 Uhr des Vortages die Skiausrüstung übernehmen.
- Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist er verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Der Mieter hat bei Abholung der Mietsache einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie im Falle einer Onlinebuchung eine Buchungsbestätigung vorzuzeigen bzw. die Daten im Check-in System einzugeben. Der Mieter erhält ein Check-in Ticket, welches bei der Skiausgabe vorzulegen ist.
- Ein Umtausch der Mietsache ist jederzeit möglich. Entscheidet sich der Mieter für eine höhere / teurere Kategorie, so hat er den entsprechenden Aufpreis zu zahlen. Bei der Entscheidung für eine niedrigere / preisgünstigere Kategorie erfolgt keine Erstattung.
- Mit der Unterschrift auf dem Beleg bei Ausgabe der Mietartikel bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, welche zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.
§ 4 MIETDAUER
Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an der dafür vorgesehenen Rückgabestelle erfolgen.- Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist je angefangenen Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines evtl. Schadens bleibt vorbehalten.
- Die Rückgabe aller Mietsachen hat am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer vor Geschäftsschluss zu erfolgen bzw. bis längstens 10 Uhr am Folgetag. Bei einer Rückgabe nach 10 Uhr des Folgetages wird der Mietpreis des Verlängerungstages(der Tage) in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist vom Mieter direkt vor Ort in bar zu bezahlen. Zudem behält sich der Vermieter die Erstattung einer Strafanzeige vor.
§ 5 VERSICHERUNGSOPTION
- Der Mieter hat die Möglichkeit, die Mietsache gegen Beschädigung oder Diebstahl zu versichern. Die Kosten dieser Versicherung betragen zehn Prozent (10%) des gesamten Mietbetrages. Die Versicherung muss bei Onlinereservierung bzw. spätestens bei Übernahme der Leihausrüstung bestellt werden, der Mieter bestätigt die Bestellung durch seine Unterschrift am Beleg. Eine nachträgliche Bestellung der Versicherung ist ausgeschlossen.
- Bei Diebstahl hat der Mieter innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten und den Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Im Falle der Beschädigung der Mietsache hat der Mieter diese unverzüglich zum Vermieter zurückbringen.
- Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung der unversicherten Mietsache haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.
- Sollte der Mieter keine Versicherung abschließen, so ist er im Klaren, dass im Falle von Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der errechnete Marktwert des Mietmaterials zu entschädigen ist.
§ 6 KÜNDIGUNG, RÜCKTRITT
- Das Mietverhältnis läuft für eine bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Insbesondere berechtigten schlechte Witterungsbedingungen oder andere Behinderungen, die nicht im Machtbereich des Vermieters liegen, nicht zur Kündigung.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind insbesondere Krankheit bzw. Unfall des Mieters oder auch ein Todesfall naher Angehöriger bzw. Mitreisender des Mieters. Eine Kündigung ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.
- Bei Verletzung oder Erkrankung des Mieters während des Mietzeitraums ist eine Rückerstattung der Miete nur dann möglich, wenn die Mietsachen unverzüglich an den Vermieter zurückgegeben werden und außerdem ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Der Vermieter wird die anteilige Miete ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Attests an den Mieter zurückerstatten.
- Sofern der Mieter die Mietsache verspätet oder gar nicht abholt, ist eine Erstattung der Miete ausgeschlossen. Gleiches gilt bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache durch den Mieter.
§ 7 HAFTUNG UND PFLICHTEN DES MIETERS
- Der Mieter ist für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums für die Mietsache verantwortlich, er hat sie daher gemäß ihrer Funktion und Einsatzbedingungen sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsache (insbesondere Skier) einzeln und voneinander getrennt oder in Ski‐Safes verwahrt werden. Nachts ist die Mietsache in einem abgesperrten Raum oder ein einem abgesperrten Fahrzeug aufzubewahren.
- Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
- Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und diese unverzüglich schriftlich zu informieren.
§ 8 HAFTUNG UND PFLICHTEN DER VERMIETERIN
- Grundsätzlich gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
- Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache wird ausgeschlossen.
- Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.
- Weist die Mietsache bereits bei der ersten Entgegennahme durch den Mieter einen Mangel auf, so hat der Vermieter den Mangel zu beheben oder die Mietsache auszutauschen.
§ 9 PREISE, ZAHLUNG, VERZUGSFOLGEN
- Alle Preise sind in der Währung Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. 2. Es können wahlweise folgende Zahlungsarten gewählt werden: BAR, VISA und MASTERCARD
- Im Falle von Rücklastschriften ist der Vermieter berechtigt, neben den von der Bank belasteten Gebühren und Auslagen eine pauschale Gebühr von fünf Euro (5,00 €) zu berechnen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter Aufwendungen in Höhe der Rücklastschriftenpauschale nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden sind.
- Der Mietzins für die vereinbarte Mietdauer ist bei Übergabe der Mietartikel zu begleichen bzw. im Falle von Online Reservierungen kann die Zahlung auch vorab vorgenommen werden.
§ 10 WIDERRUFSRECHT
- Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
- Nähere Informationen zum Widerrufsrecht finden sich in der Widerrufsbelehrung des Vermieters, welche unter dem entsprechenden Menüpunkt eingesehen werden kann.
- Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
§ 11 ALTERNATIVE STREITSCHLICHTUNG
Die EU‐Kommission stellt eine Internetplattform zur Online‐Beilegung von Streitigkeiten (sogenannte OS‐Plattform) bereit. Diese OS‐Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit vertraglichen Verpflichtungen aus Online‐Kaufverträgen bzw. Online‐Dienstleistungsverträgen. Die OS‐ Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Die E‐Mail‐Adresse des Vermieters lautet:INFO@SKIGASTEIN.AT
§ 12 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Es gilt österreichisches Recht. Bei Mietern, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐ rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets Österreichs, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.